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Gründung einer GmbH

Die GmbH “Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ zählt zu den am meisten gewählten Gesellschaftsformen in Deutschland, es ist eine Handelsgesellschaft. Allerdings eignet sie sich nicht für jedes Unternehmen. Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, es ist juristisch gesehen eine Person. Nach außen tritt die GmbH als Kapitalgesellschaft auf und die Haftung der GmbH beschränkt sich allerdings auf das Gesellschaftsvermögen. Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Dabei ist die GmbH der Träger von Pflichten und Rechten, so schließt sie z.B. Verträge ab, kann Eigentum erwerben, muss Steuern zahlen und kann verklagt werden oder auch selbst klagen. Alle Handlungen, die die GmbH betreffen, werden der Gesellschaft, der GmbH, zugerechnet. Außerdem ist die GmbH steuerpflichtig und die Bilanzen müssen veröffentlicht werden.

Jede Gesellschaftsform hat Vor- und Nachteile, auch eine GmbH besitzt Vor- und Nachteile. Der Vorteil einer GmbH ist, dass die Gesellschaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Somit ist das Risiko auf Seiten der Gesellschafter absehbar und auch für die Gläubiger besteht eine konstante Haftungsmasse. Die Gesellschafter selbst können Geschäftsführer sein oder einen Außenstehenden einstellen, d.h. die Führungskraft kann frei gewählt werden. Durch eine Beteiligung neuer Gesellschafter kann jederzeit neues Kapital beschafft werden. Außerdem sind die Gesellschaftsanteile frei übertragbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass der geschäftsführende Gesellschafter eine Arbeitnehmerstellung einnimmt, ein Gehalt beziehen kann und dadurch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann. Außerdem kann der geschäftsführende Gesellschafter Lebensversicherungen abschließen und es besteht die Möglichkeit von Pensionsrückstellungen, diese Ausgaben sind als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Außerdem muss der Gesellschafter in einem Handwerksbetrieb nicht zwingend selbst Meister sein, er kann einen Meister oder einen Ingenieur als fachlichen Betriebsleiter einstellen. Allerdings hat die GmbH auch einige Nachteile, die bereits bei der Gründung berücksichtigt werden müssen.

Fallstricke bei der Gründung einer GmbH

Fallstricke bei GmbH Gründung - © GaToR-GFX - Fotolia.comDie Gründung einer GmbH unterliegt einem Formzwang, der Gesellschaftsvertrag muss von allen Gesellschaftern unterschrieben sowie notariell beglaubigt werden. Im Gesellschaftsvertrag müssen der Name der Firma mit dem Zusatz GmbH, der Sitz und Gegenstand des Unternehmens stehen sowie das Stammkapital und die Stammeinlagen verankert sein. Der Sitz der GmbH kann der Betriebsort oder der Ort, an dem sich die Verwaltung befindet, sein. Der Gegenstand der Gesellschaft, also die Tätigkeit, muss eindeutig bezeichnet werden. Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens € 25.000,00 betragen. Im Gesellschaftsvertrag muss stehen, wie hoch die Stammeinlage eines jeden Gesellschafters ist. Die Stammeinlagen können in der Höhe unterschiedlich sein, müssen aber mindestens € 100,00 pro Gesellschafter betragen. Das Stammkapital muss mindestens in Höhe von € 12.500 als Bareinlage erbracht werden. Der Rest des Stammkapitals können Maschinen, Wertgegenstände, Grundstücke, also andere Sacheinlagen sein. Die Sacheinlagen müssen dem Registergericht in Form eines Sachgründungsberichts vorgelegt werden, z.B. in Form von Verträgen oder Unterlagen, aus denen der Betrag der Sacheinlage entnommen werden kann. Zusätzlich können im Gesellschaftsvertrag noch eine Schiedsklausel und Wettbewerbsverbote mit aufgenommen werden, allerdings sind diese Klauseln nicht notwendig.

Die GmbH muss in das Handelsregister eingetragen werden. Den Antrag müssen der Geschäftsführer oder die Geschäftsführer stellen. Die Unterschriften auf dem Antrag müssen notariell beglaubigt werden, häufig übernimmt der Notar diese Anmeldeformalitäten. Alle Gesellschafter müssen gleichzeitig ihre Unterschriften, die notariell beglaubigt werden müssen, beim Registergericht hinterlegen. Das am Sitz der Gesellschaft befindliche Registergericht oder Amtsgericht ist dafür zuständig. Bekannt gegeben wird der Eintrag nach erfolgter Prüfung und Genehmigung durch das Gericht und die IHK im Handelsregister. Zusätzlich muss beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn die GmbH bereits vor der Eintragung in das Handelsregister handelt und z.B. Verträge abschließt, haftet der Gesellschafter oder der Geschäftsführer persönlich, denn die GmbH besteht erst, nachdem sie im Handelsregister eingetragen wurde.

Dienstwagen

Dienstwagen © bellemedia - Fotolia.com.jpgNatürlich wird auch der Geschäftsführer einer GmbH ein Dienstfahrzeug benutzen. Da der Geschäftsführer angestellt ist, kann vertraglich geregelt werden, ob der Geschäftsführer den Dienstwagen auch privat benutzen kann oder darf. Normal wird bei jedem Dienstwagen die Ein-Prozent-Regelung des Finanzamtes angewandt, d.h. vom Finanzamt wird als Bemessungsgrundlage, solange kein Fahrtenbuch geführt wird, eine Pauschale in Höhe von einem Prozent für die private Nutzung des Dienstwagens angerechnet. Errechnet wird der Betrag aus dem inländischen Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Dienstwagens. Ein Prozent dieses Betrages wird pro Kalendermonat für die Privatnutzung berechnet. Die Firmen, die mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, müssen ein Fahrtenbuch führen. Es gibt sicherlich auch viele Dienstwagen, die nie privat benutzt werden und deshalb ist es ratsam ein Fahrtenbuch zu führen.

Gestattet die GmbH dem Geschäftsführer das Dienstfahrzeug auch privat zu benutzen, wird es als zusätzliche Sachvergütung angesehen. Diese Sachvergütung wird dem Gesamteinkommen des Geschäftsführers zugerechnet. Da diese Regelungen überaus kompliziert und komplex sind, ist es immer empfehlenswert, einen Dienstwagen-Nutzungsvertrag abzuschließen, der getrennt vom Arbeitsvertrag gehandhabt wird. Diese gesonderte Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung kann von der GmbH vorgegeben werden. Allerdings unterliegen diese Verträge der Inhaltskontrolle des BGB § 310. Eine Dienstfahrzeugüberlassung sollte immer individuell zwischen den Gesellschaftern und dem oder den Geschäftsführern geregelt werden.

die neue GmbH: Gründercoaching

Gründercoaching - © Gernot Krautberger - Fotolia.comViele Neugründungen Scheitern heute leider daran, dass die Neugründer der meisten GmbH zwar über eine Menge Fachwissen, Enthusiasmus und Ehrgeiz verfügen, dafür aber bei anderen Punkten oftmals gravierende Mängel aufweisen. Vor allem Führungserfahrung, Wissen über die richtigen Wege der Kapitalbeschaffung und der Umgang mit Krisen (Wirtschaftskrisen ebenso wie „interne“ Krisen dee GmbH.) gehören zu den Themen, über die Neugründer oft viel zu wenig Bescheid wissen. Aber auch über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Kommunen, scheinen viele Neugründer nicht wirklich informiert zu sein. Denn anders ist der zögerliche Zugang zu den öffentlichen Förderungen wohl kaum erklärbar.

Neben den offiziellen Informanten, die dem Neugründer oder der Neugründerin bei all diesen Themen weiterhelfen (IHK, KfW…) können privat engagierte Coaches natürlich auch bei der Neugründung behilflich sein. Die meisten Coaches, die im Bereich des Wirtschaftscoachings arbeiten, haben für diese Sparte ein besonderes Programm und können den Gründern Beratung in vielen unterschiedlichen Punkten anbieten. In vielen Fällen werde die Kosten dieser Beratungen sogar vom Staat übernommen. Neugründer sollten daher die Vorteile einer solchen Beratung keinesfalls unterschätzen und Studien zeigen immer wieder, dass neu gegründete GmbHs, die in den ersten Monaten von Wirtschaftscoaches beraten wurden deutlich höhere „Überlebenschancen“ haben, als solche, die auf die Beratung verzichten.

Dabei sind die Gründe für den Erfolg der „Beratungswilligen“ schnell gefunden: Da ein erfahrener Coach nie selbst in das Problem oder Thema involviert ist, kann er neutrale und sinnvolle Ratschläge geben. Er sieht die potentiellen Gefahren und Schwachstellen ebenso wie die Chancen und Vorteile schneller als derjenige, der sich im Alltag der Neugründung gerade erst zurecht finden muss.

Printwerbung in der Gründungsphase eines Unternehmens

Die Gründungsphase des Unternehmens ist eine ereignisreiche Zeit, in der viel koordiniert, beworben und zusätzlich gearbeitet werden muss, damit das Projekt einen guten Start ins Leben hinlegen kann. Hilfreich kann je nach Branche die Printwerbung in dieser Phase sein. Sie unterstützt das Unternehmen dabei, bekannt zu werden, neue Kunden anzuziehen und von sich zu überzeugen. Allerdings gibt es bei der Erstellung und Planung von Printwerbung eine Reihe wichtiger Punkte zu beachten, damit sie nicht letztendlich teurer ist als ihr eigentlicher Nutzen.

Die Corporate Identity

Wenn Printmedien in Auftrag gegeben werden, sollte die Corporate Identity bereits vollständig entwickelt sein. Printmedien aller Art müssen designt werden, und dazu braucht der Designer eine Vorgabe. Auf dieser Basis kann er anschließend Unternehmensmedien erstellen, die sich stilistisch dem Unternehmen zuordnen lassen – sie haben also eine „Firmenidentität“. Bei der Corporate Identity handelt es sich um den Stil, in dem sich das Unternehmen grafisch präsentiert. Wenn bereits das Firmenlogo feststeht, muss Printwerbung sich also ihm angleichen und sich stilistisch anpassen, um zum Logo zu passen. Wer zu diesem Zeitpunkt noch kein Logo oder grafische Elemente hat, die das Unternehmen repräsentieren, sollte diese zügig anfertigen lassen.

Preis und Nutzen

Bei Printwerbung sollte man sich immer vorher überlegen, ob die Werbung Sinn macht und ob die Kosten ähnlich wie der Gewinn liegen. Printwerbung wie Flyer und Broschüren sind attraktive Werbemittel, die sehr anziehend auf einen frisch gebackenen Unternehmer wirken. Sie lassen das Projekt in einem ganz neuen, professionellen Licht erstrahlen und regen deswegen dazu an, sie besonders gerne in Auftrag zu geben, um das Unternehmen voranzubringen. Projekte wie Ladengeschäfte oder Lieferdienste können durchaus von ansehnlicher Printwerbung profitieren, denn sie müssen die Region auf sich aufmerksam machen und ihnen ein Medium in die Hand geben, das an sie erinnert. Bevor man Printmedien in Auftrag gibt, sollte man sich in jedem Fall fragen, wie man mit dem Produkt die Zielgruppe erreichen möchte. Wenn die Möglichkeit der Verteilung sinnvoll klingt und Erfolge verspricht, spricht nichts mehr gegen Printwerbung.

Die Ausführung

Moderne Druckereien bieten eine so große Fülle an Druckmöglichkeiten an, dass es schwer fällt, sich für eine zu entscheiden. Am besten wendet man sich an eine Druckerei, noch bevor man das Design in Auftrag gegeben hat. Möglicherweise stößt man auf einen attraktiven Sonderdruck, den man gerne umsetzen lassen will und der ein besonderes Design erforderlich macht. Unabhängig von den individuellen Präferenzen sollte man sich aber immer auch fragen, wie die Druckoptionen beim Kunden ankommen werden. Ein schickes Printmedium im Hochglanzdruck mag vielleicht auf potentielle neue Besucher einer Bar anziehend wirken, ist jedoch für den nüchternen Alltagsbetrieb in seriösen Firmen wie einer Steuerberatung oder einer Anwaltskanzlei eher fehl am Platz. Nicht zuletzt wirken sich die gewünschten Druckoptionen auf die Kosten für die Printwerbung aus. Der einfache Druck in Standardfarben ist in jedem Fall noch bezahlbar, auch wenn man größere Auflagen herstellen lassen möchte. Je nach Druckerei und Verfahren können Sonderwünsche wie Kaltfolienprägung oder Relief jedoch viel Geld in Anspruch nehmen – die Investition muss sich also auf jeden Fall lohnen. Unternehmen in der Gründungsphase müssen Druckkosten für Werbemedien noch sorgsam und vorsichtig kalkulieren, da sie sich andernfalls mehr finanzielle Belastungen aufbürden, als sie tatsächlich tragen können.

Weitere Informationen

Tipps und Informationen zur Neugründung eines Unternehmens sind für das Überleben der neuen Firma meist sehr wichtig. Denn die Unternehmen, die bereits zu Beginn Unterstützung (Rechtsberatung, Gründercoaching etc.) in Anspruch nehmen, erweisen sich langfristig meist als Sieger. Falls Sie zusätzliche Infomationen benötigen, dann weiß Ihre zuständige IHK am besten, wie Sie sich mit der jeweiligen Thematik am besten auseinander setzen. Kontaktieren Sie Ihre IHK!

Nachweise:
Headerfoto: © memo – Fotolia.com
Foto Coaching © Gernot Krautberger – Fotolia.com
Foto Dienstwagen © bellemedia – Fotolia.com.jpg
Foto GmbH-Gründung: © GaToR-GFX – Fotolia.com

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