Jeder ausgeübte Beruf hat eigene Aufgaben, Anforderungen und muss auch unter den verschiedensten Bedingungen ausgeführt werden. So gibt es unter anderem auch Tätigkeiten, welche mit weitaus größeren Gefahren verbunden sind als andere Berufe. Hierzu gehört zum Beispiel der Beruf des Dachdeckers, Schweißers oder des Gerüstbauers. Zu den gefährlichsten Bedingungen zählen beispielsweise erhöhte Unfallgefahren, arbeitsbedingte Erkrankungen und allgemeine Berufskrankheiten der jeweiligen Sparte.
Die Arbeitnehmer vor diesen Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen zu bewahren, ist Ziel des Arbeitsschutzes. So kann durch verschiedene Maßnahmen nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht werden, sondern zeitgleich kann auch eine angenehme und gesunde Arbeitsumgebung geschaffen werden. Zum Arbeitsschutz gehört in jedem Fall die Vermeidung von Unfällen und Gefahren, aber auch die Verringerung von Arbeitsunfällen. Gleiches gilt für den Gesundheitsschutz und den Schutz besonderer Personengruppen.
Allgemeiner Arbeitsschutz
Hierbei steht nicht nur die Gesundheit eines Arbeitnehmers im Mittelpunkt, sondern vor allem auch das Leben. Dies bedeutet, dass Sicherheitsvorschriften umgesetzt werden und natürlich auch von jedem Arbeitnehmer eingehalten werden müssen. Verletzt der Arbeitnehmer vorgegebene Sicherheitsvorschriften, kann ihm die fristlose Kündigung drohen.
Sozialer Arbeitsschutz
Hierzu zählen neben dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, auch der Frauen- und Mutterarbeitsschutz.
Technischer Arbeitsschutz
Aufgrund der Tatsache, dass auch Arbeitsmittel und Maschinen lebensgefährlich sein können, gibt es zahlreiche Rechtsvorschriften, welche den Umgang mit diesen Arbeitsmitteln regeln. Unter anderem gehören hierzu das Gefahrstoffrecht, das Gefahrgutrecht, das Sprengstoffrecht und das Chemikalienrecht. Neben der Anlagensicherheit für Anlagen und Geräte, müssen auch Baustellen, Arbeitsstätten und Produkte abgesichert werden.
Medizinischer Arbeitsschutz
Arbeitsplätze müssen von Experten hinsichtlich Berufskrankheiten, Gesundheitsproblemen und Unfällen untersucht werden, wobei hier die Berufsgenossenschaften und die Krankenkassen miteinander kooperieren und ebenfalls eine Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Betriebsräten erfolgt. Um diese Sicherheiten gewährleisten zu können, nehmen Ärzte regelmäßig an arbeitsmedizinischen Fortbildungen teil.
Schutzausrüstung
Um möglichen Unfällen vorzubeugen, gibt es für einen Arbeitnehmer bestimmte Schutzausrüstungen, welche ebenfalls zum Arbeitsschutz gehören und der Arbeitssicherheit beitragen sollen. Schutzausrüstungen werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt, so zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, in der Bauwirtschaft, in Chemiebetrieben, im Labor, bei der Feuerwehr und in vielen anderen Berufszweigen.
Eine Schutzausrüstung kann grundsätzlich aus vielen unterschiedlichen Teilen bestehen. Hierzu gehören unter anderem spezielle Handschuhe, ein Schutzhelm, spezielle Schuhe, aber auch Schutzbrillen. In der Regel kommt es beim Tragen der Schutzausrüstung nicht auf die ausgeführte Arbeit an, sondern auf die vorgeschriebenen Anforderungen.
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dass er seinen Arbeitsnehmern die entsprechende Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellt. Weiterhin muss er zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass sich die Schutzausrüstung in einem einwandfreien Zustand befindet. Oftmals werden für den passenden und ausreichenden Schutz mehrere Teile einer Schutzausrüstung miteinander kombiniert. Dies geschieht beispielsweise mit einem Helm, einer Schutzbrille und Ohrstöpseln.
Für den Arbeitgeber ist Arbeitskleidung im Versand-Shop erhältlich. So läßt sich schnell und unproblematisch die entsprechende Kleidung für die Mitarbeiter ordern.
Die entsprechenden Schutzausrüstungen werden in verschiedene Kategorien gegliedert, wobei jede dieser Kategorien für eine andere Art der Gefährdung steht. Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass jede Schutzausrüstung den jeweiligen Gesetzen und Normen entsprechen muss.
Schutzausrüstung Kategorie Eins
Zu dieser Kategorie gehört eine Schutzausrüstung für geringfügige Risiken. Unter anderem gehören hierzu Sonnenbrillen, Taucherbrillen oder auch Handschuhe.
Schutzausrüstung Kategorie Zwei
In diese Kategorie werden Teile der Schutzausrüstung eingeordnet, welche den Arbeitnehmer gegen mittlere Risiken schützen soll. Hierzu zählen zum Beispiel mechanische Gefahren, welche unter Umständen ernsthafte Verletzungen verursachen können. Teile der Schutzausrüstung können ein Gehörschutz, eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schnittschutzhosen und auch Schutzhelme sein.
Schutzausrüstung Kategorie Drei
Hierzu gehören grundsätzlich alle Teile einer Schutzausrüstung, welche gegen irreparable oder tödliche Verletzungen schützen sollen. Dies kann unter anderem durch chemische Gefahren der Fall sein. Zur Schutzausrüstung gehören beispielsweise Atemschutzgeräte, Absturzsicherungen, Schutzkleidung gegen Chemikalien oder auch Tauchgeräte.