Kindergärtnerin und Erzieherin
Mit dem Begriff Kindergärtnerin wird ein Beruf bezeichnet, der eine staatliche Ausbildung in Fachschulen oder Akademien, z.T. auch an einem pädagogischen Berufskolleg, voraussetzt. Die gegenwärtig offiziell genutzte Bezeichnung für Kindergärtnerinnen lautet „Erzieherin“, deren Tätigkeit sich nicht nur auf die Beschäftigung im Kindergarten beschränkt, sondern darüber hinaus beispielsweise auch den Bereich der qualifizierten Betreuung Jugendlicher in verschiedenen Einrichtungen umfasst. Es gibt vermehrt auch männliche Erzieher, aber der weitaus größte Teil der Beschäftigten sind Erzieherinnen/Kindergärtnerinnen.
Ausbildung zur Kindergärtnerin bzw. Erzieherin
Voraussetzung für die Ausbildung als Kindergärtnerin/Erzieherin ist der Abschluss der Sekundarstufe I in qualifizierter Form. Wegen der Kulturhoheit der Länder ist die Ausbildung in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Sie erfolgt länderspezifisch an den sozialpädagogischen Fachschulen bzw. Fachakademien sowie an den Berufsfachschulen- und Kollegs mit Schwerpunkt Sozialwesen. Auch Interessenten, die berufspraktische Erfahrungen im Bereich des Sozialwesens über mehrere Jahre vorweisen, können sich für eine Ausbildung qualifizieren, die an den Fachschulen stattfindet. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Bundesland zwei bis vier Jahre und strukturiert sich in einigen von ihnen in ein Vorpraktikum von bis zu zwei Jahren, dem anschließenden Fachschulbesuch und dem sogenannten Anerkennungsjahr. In weiteren Bundesländern ist eine genuin schulische Ausbildung vorgeschrieben, die allerdings in engem Zusammenhang mit längeren Praktika verläuft. In Nordrhein-Westfalen kann darüber hinaus beispielsweise die Ausbildung zur Erzieherin/Kindergärtnerin mit dem Erwerb der Fachhochschulreife oder dem Abitur verbunden werden. Die Ausbildung an den genannten Einrichtungen wird durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) gefördert. Auch eine berufsbegleitende Ausbildung ist möglich, die in schulischen und praktischen Blöcken verläuft. Darüber hinaus kann die Ausbildung zur Erzieherin/Kindergärtnerin auch über einen Fernlehrgang erfolgen, insbesondere für solche, die bereits im Bereichen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt sind und ihre Berufstätigkeit während des Fernstudiums weiter wahrnehmen möchten.
Ausbildungsinhalte
Auch hier sind die schon angesprochenen länderspezifischen Unterschiede verantwortlich dafür, dass sich die Inhalte der Ausbildung im Bundesgebiet teilweise nicht unerheblich unterscheiden. Dass sich das Berufsbild Kindergärtnerin bzw. Erzieherin entscheidend gewandelt hat, erkennt man daran, dass in der Ausbildung wissenschaftliche Grundkenntnisse im pädagogischen, psychologischen und soziologischen Bereich vermittelt werden. Dazu werden didaktische und methodische Fragen der sozialpädagogischen Tätigkeiten sowie religionspädagogische, sonderpädagogische und heilpädagogische Ansätze im Mittelpunkt der Ausbildung stehen. Ferner werden Kenntnisse zur Literatur für Kinder, familienrechtliche Bestimmungen sowie Grundwissen zur Kindermedizin und Gesundheitslehre und Kunst- bzw. Werkserziehung vermittelt. Studierende, die sich eher für die Arbeit in Kindergärten interessieren, können sich im Studium frühzeitig auf bestimmte Studienfelder spezialisieren und bestimmte Studieninhalte besonders intensiv aufgreifen.
Abschluss der Ausbildung ist bei erfolgreichem Studium die Staatliche Anerkennung als Erzieherin (Kindergärtnerin)
Das Berufsbild Kindergärtnerin bzw. Erzieherin
Erzieherinnen, die im Kindergarten beschäftigt sind, müssen sich um Aufsichtsfragen- und Erziehungsfragen, um frühkindliche Bildung und um betreuerische und pflegerische Aufgaben im Kindergarten nicht nur kümmern, sondern dabei nach den pädagogischen und psychologischen Maßgaben zielführend und planend vorgehen. Darüber hinaus organisiert und realisiert die Kindergärtnerin beispielsweise Aktivitäten in der Freizeit, Erkundungen mit den Kindern in der näheren Umgebung und andere Projekte. Dabei muss sie fortwährend Kooperationsbereitschaft zu den Eltern oder Aufsichtspersonen pflegen und im Falle der konfessionellen Kindergärten auch zu den Vertretern der Kirchen und Gemeinden am Ort Kontakte halten und entwickeln. Selbstverständlich hat die Erzieherin im Kindergarten auch zu berücksichtigen, dass sie die Kinder selbst, sofern es ihre Entwicklung zulässt, an ihrer Arbeit beteiligt. Überdies ist die Erzieherin/Kindergärtnerin immer stärker an der Verwirklichung von Bildungsaufgaben im Kindergarten beteiligt, weil frühkindliche Bildung im Rahmen institutionalisierter Bildungsprozesse zunehmend an Gewicht gewonnen hat. Dies bedeutet, dass der Beruf der Kindergärtnerin/Erzieherin gesellschaftlich immer bedeutender wird und die beruflichen Aussichten sich trotz der Demographieprobleme in vielen Regionen in Deutschland verbessert haben.
Resümee und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beruf der Erzieherin bzw. Kindergärtnerin in der Öffentlichkeit entscheidend anders als noch vor wenigen Jahren wahrgenommen wird. Die große gesellschaftliche und soziale Bedeutung einer qualifizierten frühzeitigen institutionellen Erziehung hat mittlerweile breite Akzeptanz gefunden und führt dazu, dass diesem Beruf eine höhere Anerkennung in der Öffentlichkeit als früher zuteil wird. Diesem Umstand wird bei der Ausbildung, die insbesondere die erziehungswissenschaftlichen Bereiche umfasst, Rechnung getragen und hat das Berufsbild Kindergärtnerin bzw. Erzieherin entscheidend verändert. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass die beruflichen Aussichten der Kindergärtnerinnen/Erzieherinnen künftig günstig zu beurteilen sind, zumal mit dieser Ausbildung in einigen Bundesländern auch der Erwerb der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife verknüpft sein kann. Nicht zuletzt sollten Interessenten die Finanzierung der Ausbildung durch die bestehenden BaFöG-Möglichkeiten nutzen.